Gebäudebestand soll 2050 klimaneutral sein

Die EU hat eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden ergriffen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Energieabhängigkeit zu verringern.
Eine wichtige Maßnahme ist die Festlegung von Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden.

Im Jahr 2018 hat die EU eine Überarbeitung der „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD) verabschiedet, die neue Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden festlegt.
Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle neuen Gebäude in der EU den Anforderungen der EPBD entsprechen.

Die neuen Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden erfordern unter anderem die Installation von intelligenten Messgeräten zur Überwachung des Energieverbrauchs, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden.

Zusätzlich dazu hat die EU auch das Ziel, bis 2050 ein nahezu klimaneutrales Gebäudebestand zu erreichen. Dazu sollen bis 2030 mindestens 55% Einsparungen im Energieverbrauch im Gebäudesektor erreicht werden.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie erfolgreich diese Maßnahmen umgesetzt werden und ob sie ausreichen, um die langfristigen Klimaziele der EU zu erreichen.

Hier ein Kommentar von Haus & Grund dazu, die den Emissions-Zertifikate-Handel für ein geeigneteres Instrument halten:

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