Am 01.02.2020 fand der 5. Bundeskongress der Immobilienwirtschaft in Oberursel bei Frankfurt/Main statt. Veranstaltungsort war zum wiederholten Mal das edle Dorint Hotel mit dem Zusatznamen „Villa Gans".

Der Bundeskongress der Immobilienwirtschaft fasst Beschlüsse und fordert die Politik zum Handeln auf 

Über 200 Abgeordnete und Gäste versammelten sich für den 5. Bundeskongresses der Immobilienwirtschaft. Sie hörten nicht nur interessante Vorträge, sondern befassten sich auch mit Themen, die Ihnen derzeit Sorgen bereiten, u.a. mit der sie hart treffenden Abmahnwut als auch mit dem leider nicht eingeführten Sachkundenachweis. Mit den beiden folgend wiedergegebenen Beschlüssen beauftragten sie den Vorstand des BVFI politisch tätig zu werden.

BVFI-Präsident Helge Ziegler eröffnete den Kongress und nahm dies auch zum Anlass, den Teilnehmern die neuen Vorstandsmitglieder vorzustellen.

Vorstand des BVFI
Oliver Helfrich, Jürgen Engelberth, Kurt Friedl, Marcus Lasar, Helge Ziegler, Kai Enders, Markus Langenbach (von links nach rechts)


Einige der Teilnehmer sind auch Autoren des im Immobilien Fachverlages erschienen Buches
„3, 2, 1 verkauft ...? Das Märchen vom einfachen Immobilienverkauf"

Helge Ziegler nutzte die Gelegenheit, alle Autoren auf die Bühne zu bitten.


Beschlüsse die gefasst wurden

 Einführung eines Sachkundenachweises

Die Einführung der Weiterbildungspflicht könnte bei Immobilienmaklern durchaus zu einer Qualitätssteigerung führen. Dies ist auch erwünscht, weil Immobilienmakler an Transaktionen der zuweilen größten Vermögenswerte der Vertragsparteien beteiligt sind. Über diese Qualifikationen verfügen jedoch Berufsneulinge nicht. Aus diesem Grund beschließen die Abgeordneten des Bundeskongresses einstimmig und beauftragen den Vorstand des BVFI, sich bei der Politik ergänzend zur bereits bestehenden Weiterbildungspflicht für die Einführung eines Sachkundenachweises bei Erstbeantragung der Genehmigung nach § 34c der GeWO einzusetzen. Damit soll erreicht werden, dass bereits bei Erteilung der Genehmigung, die für die Ausübung des Maklerberufes erforderliche Qualifikation vorhanden ist.

 Verhinderung von missbräuchlichen Abmahnungen

Der Antrag richtet sich vor allem gegen die „Abmahnindustrie". Dies sind die sogenannten schwarzen Schafe und rein gewinnorientierte Organisationen. Diese rein kaufmännisch orientierte Abmahner versuchen abseits der gesetzlichen Motive mit Abmahnungen gegen Zahlung überzogener „Strafzahlungen" Unterlassungserklärungen zu erwirken, um dann auch zum Teil viele Jahre später bei einem erneuten Verstoß hohe Einnahmen zu generieren.Vor diesem Hintergrund beschließen die Abgeordneten des Bundeskongresses einstimmig, und beauftragen den BVFI Vorstand, die in Berlin ins Stocken geratenen gesetzlichen Initiativen wieder in Gang zu bringen und sich dafür einzusetzen, dass eine berechtigte Erstabmahnung nur ohne die Erhebung von Gebühren und der Abgabe einer kostenpflichtigen strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgt.


Impressionen vom Bundeskongress der Immobilienwirtschaft 2020

Neben neuen und innovativen Produkten die den Branchenteilnehmern in den Vortragspausen vorgestellt werden, wurden auch die Ernennungen als Abgeordnete/r des Bundeskongress überreicht, ebenso erhielt Maklerin Stephanie Miccoli die Urkunde als Regionaldirektorin für die Region Bruchsal vom Vorsitzenden Markus Langenbach.