Urteil: Ertrag aus Kautionsanlage steht dem Mieter zu 

Hier die Kurzfassung, das Fazit, des sehr lesenswerten Artikels:

Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches sehe vor, dass Erträge aus der Mietsicherheit unabhängig von der gewählten Anlageform dem Mieter zustehen. Zu den Erträgen der hier gewählten Anlageform gehörten nicht nur ausgezahlte Dividenden, sondern auch etwaige Kursgewinne. Davon abweichende Vereinbarungen seien unwirksam.

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Köln: Wie aus 800 Mark Kaution 115.000 Euro wurden - DER SPIEGEL

800 Mark Mietsicherheit hatten die Eltern einer Frau einst hinterlegt. Der Vermieter kaufte Aktien, über die Jahrzehnte wurde aus dem Geld ein Vermögen. Ein Gericht entschied nun darüber, wem es gehört.