City Tax in Karlsruhe ab Juli 2025 beschlossen – auch Wohnen auf Zeit betroffen


Am 25. März 2025 hat der Gemeinderat Karlsruhe die Einführung einer City Tax beschlossen. Ab dem 1. Juli 2025 wird damit eine Übernachtungssteuer für alle Beherbergungsbetriebe innerhalb der Stadtgrenzen fällig. 

Der Beschluss ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe, dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg | Karlsruhe und der IHK Karlsruhe.

Wer ist betroffen?

Die City Tax gilt für alle Übernachtungsgäste, unabhängig davon, ob sie in einem Hotel, einer Pension, einer Ferienwohnung, einem Privatzimmer oder über Plattformen wie Airbnb untergebracht sind. 

Auch Angebote im Bereich möbliertes Wohnen und Wohnen auf Zeit fallen unter die neue Regelung, sofern sie als Beherbergung gelten. Ausgenommen sind Minderjährige bis 18 Jahre und Einrichtungen, die Menschen in besonderen Lebenslagen unterbringen. bspw. gemeinnützige Beherbergungsbetriebe wie z. B. die Sportschule Schöneck.

Wie hoch ist die Steuer?

Die Steuer wird pauschal und nicht prozentual erhoben, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten:

  • 3,50 Euro pro Übernachtung im Zeitraum Juli bis Dezember 2025
  • 4,00 Euro pro Übernachtung in den Jahren 2026 und 2027
  • 4,50 Euro pro Übernachtung ab dem Jahr 2028

Nur Mietverträge, die vor dem 25.3.2025 geschlossen wurden, sind von der Erhebung der City-Tax ab Juli ausgenommen.

Erwartete Einnahmen aus der Übernachtungssteuer

  • Für das zweite Halbjahr 2025: ca. 2,45 Mio. Euro
  • Für 2026 und 2027: je 5,2 Mio. Euro
  • Ab 2028: 6,3 Mio. Euro jährlich

Wofür wird das Geld verwendet?

Auch wenn die Einnahmen formal nicht zweckgebunden sind, wird ein Beirat gegründet, der Empfehlungen zur Verwendung der Mittel erarbeitet. 

Geplant ist, die Einnahmen vor allem in Maßnahmen zur Stärkung des Tourismusstandorts Karlsruhe zu investieren – z. B. in Marketing, Infrastruktur oder digitale Angebote.

Als erstes gemeinsames Projekt wird noch 2025 ein digitales Informationssystem in Hotels umgesetzt. Die sogenannten Hotelstelen sollen touristische Inhalte wie Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten und Gastronomieangebote digital vor Ort verfügbar machen.


Wie sich die neue City Tax auf unsere Kunden auswirkt, die nicht aus touristischen Gründen nach Karlsruhe kommen, bleibt abzuwarten. Viele meiner Geschäftskontakte – insbesondere im Bereich Relocation Services – begleiten Menschen, die berufsbedingt neu in die Stadt ziehen. Gerade Mitarbeitende von Institutionen wie dem KIT, dem Städtischen Klinikum oder großen Unternehmen greifen in der Übergangsphase häufig auf möblierte Wohnungen / Wohnen auf Zeit zurück, bis ein dauerhaftes Zuhause gefunden und die Familie nachgeholt werden kann. Für sie ist die neue Steuer eine zusätzliche Belastung – obwohl sie den Wohnraum nicht touristisch nutzen. Wie diese Regelung bei dieser Zielgruppe ankommt, wird sich in der Praxis zeigen.

Meine Meinung dazu als Maklerin - Stephanie Miccoli

Zum vollständigen Artikel geht es hier (der Gemeinderat hat bereits entschieden, zugunsten der City-Tax, siehe 2. Link)

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