Erst, wer ernsthaft Interesse am Kauf einer Immobilie hat, muss sich dem Immobilienmakler gegenüber vollständig ausweisen. Damit kann dieser seiner Verpflichtung zur Einhaltung des Geldwäschegesetz erfüllen.
Da Ihre Ausweis-Angaben auch für die Erstellung des späteren Notarvertrags benötigt werden, findet der Punkt der "Identifizierung" ggf. nur ein wenig früher statt, nötig ist er in jedem Fall.