Erst, wer ernsthaft Interesse am Kauf einer Immobilie hat, muss sich dem Immobilienmakler gegenüber vollständig ausweisen. Damit kann dieser seiner Verpflichtung zur Einhaltung des Geldwäschegesetz erfüllen. 

Da Ihre Ausweis-Angaben auch für die Erstellung des späteren Notarvertrags benötigt werden, findet der Punkt der "Identifizierung" ggf. nur ein wenig früher statt, nötig ist er in jedem Fall.

Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz für Maklerkunden