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Wer plant, sein Haus energetisch zu sanieren, kann sich von einem qualifizierten Energieberater unterstützen lassen. Dafür stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung.
Doch die stark gestiegene Nachfrage nach diesen Förderprogrammen hat die Bundesregierung unter Druck gesetzt. Bis Juli 2024 wurden bereits 80.000 Anträge auf Energieberatungen für Wohngebäude gestellt – ein neuer Rekord.
Angesichts der aktuellen haushaltspolitischen Lage und der kontinuierlich hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen wurde eine Anpassung der Fördersätze und Zuschüsse notwendig.
Seit dem 7. August 2024 sind die Fördersätze von bisher 80% auf 50% des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt. Auch die maximalen Zuschussbeträge wurden um 50% reduziert.
Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass auch weiterhin viele Interessierte die Möglichkeit haben, von einer geförderten Energieberatung zu profitieren.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berichtet, dass die Nachfrage nach dem Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist.
Während 2019 rund 10.000 Anträge gestellt wurden, erhöhte sich diese Zahl 2023 auf 130.600. Bis Anfang Juli 2024 wurden bereits über 80.000 Anträge verzeichnet.
Im Rahmen einer Energieberatung können Verbraucher auch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, was ihnen zusätzliche Fördermöglichkeiten eröffnet. Der Bonus für den iSFP sowie die erhöhten förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen, wie die Gebäudehülle und Fenster, bleiben bestehen.
Dadurch erhöht sich die Förderung für einzelne Effizienzmaßnahmen, wie Fensteraustausch oder Außendämmung, weiterhin von 15% auf 20%, wenn zuvor ein iSFP erstellt wurde.
Die förderfähigen Ausgaben für solche Maßnahmen verdoppeln sich mit einem geförderten iSFP auf 60.000 Euro im Vergleich zu 30.000 Euro ohne iSFP.
Weitere Informationen finden Sie unter energiewechsel.de einer offiziellen Seite des BMWK.
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