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Wir haben Informationen als Entscheidungsgrundlage zusammen getragen
Ein Auszug: Bereits im Dezember 2022 hat Prof. Dr. Gregor Kirchhof in einem Focus-Intwrview darauf hingewiesen, dass er das Grundsteuergesetz des Bundes (Bundesmodell) und das Modell Baden-Württembergs für verfassungswidrig hält.
Als Antwort auf eine abgegebene Grundsteuererklärung verschicken die Finanzämter aktuell zwei Bescheide:
Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid.
Einige Steuerexperten raten grundsätzlich dazu, Einspruch einzulegen, denn es gäbe bundesweit verfassungsrechtliche Bedenken.
Zum vollständigen Artikel - auch was gegen einen Einspruch spricht - geht es hier:
Beim Finanzgericht Baden-Württemberg sind unter den Aktenzeichen 8 K 2368/22 und 8 K 2491/22 bereits Musterklagen anhängig.
Zu einer dieser Klagen hat Die Zeit berichtet:
Musterschreiben und viele weitere interessante Informationen, bei Überlegungen Rechtsmittel gegen die Bescheide einzulegen, sind bei Haufe zu finden:
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