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Das Umweltbundesamt (UBA) fordert aus Gründen des Klimaschutzes eine radikale Reform der Mehrwertsteuer. Dazu schlägt die Behörde ein „Entlastungspaket Klima und Umwelt" vor, das UBA-Präsident Dirk Messner an diesem Donnerstag vorgestellt hat.
Im Kern geht es darum, die sogenannte Verbrauchsteuer stärker an ökologischen und sozialen Kriterien auszurichten. Messner sagte: „Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden, was umweltschädlich ist, darf der Staat nicht länger mit zu niedrigen Steuern subventionieren."
Teil des Entlastungspakets sind Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. „Aktuell sind energetische Sanierungen von Gebäuden und Wohnungen mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt", heißt es in dem Papier.
„Dieser kann reduziert werden, muss allerdings mindestens fünf Prozent betragen." Diesen Mindestsatz sieht die neue EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie seit April 2022 vor. Die neue Richtlinie gibt den EU-Mitgliedstaaten größere Handlungsspielräume, die Mehrwertsteuer unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten zu gestalten.
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