Bedarfs-Energieausweise bald Vergangenheit?

Ein Ende des Badarfsausweises für Bestandsausweise forderte am 29.1. der Verband Haus&Grund bei der ersten Lesung des neuen Gebäudeenergiegesetzes. Wie eine Studie zeigte, lägen die Werte des theoretischen Bedarfsausweises im Durchschnitt um bis zu 173% über tatsächlich gemessenen Energieverbrauchswerten - was Eigentümer, Mieter und künftige Erwerber irre führen könnte, hinsichtlich des Einsparpotentials von Klimaschutzmaßnahmen.

Quelle, vollständige Pressemitteilung von Haus&Grund und Weiterleitung zur Studie.

Anmerkung: Diese Ansicht ist ein zweischneidiges Schwert. 

Einerseits mag man an der Pflicht zum Bedarfsausweis zweifeln, wenn man ein altes Gebäude vor sich hat, das ganz sicher nach einem Verkauf vollständig saniert wird - denn dann verliert der meist kurz zuvor erstellte Ausweis direkt wieder seine Gültigkeit. Doch auch dann kann ein Käufer durchaus erkennen, was er konkret vor sich hat, "wie schlecht es wirklich aussieht" (anhand konkreter Modernisierungsempfehlungen).

Anderseits gibt ein Verbrauchsausweis nur Auskunft über den tatsächlichen Verbrauch von 3 aufeinanderfolgenden Jahren. Hat in dieser Zeit eine Einzelperson ein Objekt bewohnt, die aus Kostengründen auf das Heizen verzichtete, sind die Werte schlichtweg verfälscht, ebenso wenn deutlich mehr Personen ein Objekt bewohnt haben, als es künftig der Fall sein soll.

Fazit

Welche Maßnahmen wirklich für das Klima und zeitgleich wirtschaftlich sinnvoll sind, kann nur gemeinsam mit einem Energieberater (und ggf. einem planenden Architekten) ermittelt werden. Hier darf man sich nicht von allgemeinen Modernisierungsempfehlungen leiten lassen, denn diese sind eben nur Empfehlungen.

Mehr zum Thema Energieausweis hier.


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Donnerstag, 21. November 2024

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