Energieausweis - was Eigentümer wissen sollten

  • Warum benötige ich als Eigentümer eines Hauses / einer Wohnung einen Energieausweis?
    Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie muss spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden. Ein Energieausweis zeigt, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist, und schlägt Modernisierungsmaßnahmen vor, mit denen der Energieverbrauch reduziert werden kann. Den Energieverbrauch bzw. -bedarf kann man nun mit anderen Objekten vergleichen. Energieeffiziente Gebäude erzielen dabei eine Wertsteigerung.

  • Welche Arten des Energieausweises gibt es?
    Es gibt den Energieausweis in zwei Varianten: Den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis
    • Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energieverbrauch. Er weist die energetische Qualität eines Gebäudes auf der Basis einer technischen Analyse aus.
    • Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung & Warmwasser in den letzten 3 Jahren an. Das Ergebnis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der jeweiligen Bewohner abhängig.

  • Welche Auswirkungen hat der Energieausweis? Vom Energieausweis profitieren alle:
    • Mieter und Verbraucher können ablesen, ob sie tendenziell mit „hohen" oder „niedrigen" Energiekosten rechnen müssen. Das ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungssuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte.
    • Vermieter / Verkäufer haben mit dem Energieausweis ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft Energieeffizienz zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilien-Markt.
    • Für Eigentümer, die sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren wollen, stellt der Energieausweis eine wichtige Erstinformation mit Modernisierungsempfehlungen dar.
    • Wohnungsunternehmen und öffentliche Gebäudeeigentümer können ihren Bestand energetisch durchleuchten und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzung- und Modernisierungsplanung von Objekten.
    • Die Umwelt: Mehr Transparenz im Gebäudebereich hilft Energie zu sparen - und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.
  • Womit muss ich rechnen, wenn mein Energieausweis schlechte Werte ausweist?
    Sie müssen damit rechnen, dass sie langfristig nur schwer einen Mieter oder Käufer finden werden. Außerdem wird ein schlechter Wert im Energieausweis langfristig Auswirkungen auf die erzielbare Miethöhe bzw. den Kaufpreis haben.

  • Wem muss ich einen Energieausweis zur Verfügung stellen?
    Sie müssen – und das seit 1.5.2014 – unaufgefordert (nicht mehr erst auf Nachfrage) den Energieausweis bei Besichtigungen allen Interessenten vorlegen, d.h. ihn nicht aus der Hand geben und auch keine Kopie erstellen. Dem Neumieter bzw. Erwerber Ihrer Immobilie muss der Energieausweis übergeben werden.

  • Ebenfalls seit 1.5.2014 gilt: Die Energiewerte inkl. weiterer Angaben aus dem Ausweis müssen bereits in Zeitungs- und Internetanzeigen und anderen Werbemitteln angegeben werden!

  • Womit muss ich rechnen, wenn ich in Werbe-Anzeigen (u.a.) keine Energiewerte angebe und auch bei Besichtigungen nicht vorlege?
    Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern von €5.000 bis zu €15.000,- geahndet werden kann.

  • Wer trägt die Kosten des Energieausweises?
    Die Kosten des Energieausweises trägt der Eigentümer, die Kosten können nicht auf den Mieter umgelegt werden!

  • Wer ist verantwortlich dafür, dass ein Energieausweis vorliegt?
    Der jeweilige Eigentümer der betreffenden Immobilie, nicht der Mieter, auch nicht Ihr Makler – auch wenn wir natürlich gerne unterstützend zur Seite stehen und die Erstellung eines Energieausweises an unsere Partner weitergeben.
    • Wie lange gilt der Energieausweis?
      Der Energiepass gilt für 10 Jahre ab Erstellung, solange keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden und sofern auf dem Ausweis Seite 1 nichts anderes vermerkt wurde.
    • Seit wann gilt die Energieausweis-Pflicht?
      • Seit dem 1.7.2008, für Gebäude die bis 1965 errichtet wurden,
      • Seit dem 1.1.2009, für Gebäude die nach 1965 errichtet wurden,
      • Seit dem 1.7.2009, auch für Nichtwohngebäude.
        • das bedeutet, dass die ersten Energieausweise bereits abgelaufen sind und bei Neuvermietungen etc. ein neuer Ausweis benötigt wird.
    • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis - wer hat die Wahl? 
    • a) Gebäude bis zu 4 Wohnungen:
      1. Bei einem Bauantrag vor dem 01.11.1977:
        • 􏰀 erfüllt das Gebäude nicht das Anforderungsniveau der WSchVO vom11.08.1977, dann ist zwingend ein bedarfsorientierter Energieausweis er-forderlich,
        • 􏰀 erfüllt das Gebäude das Anforderungsniveau der WSchVO vom11.08.1977, dann besteht eine Wahlfreiheit zwischen einem bedarfsorientierten Energieausweis oder einem verbrauchsorientierten Energieausweis
      2. Bei einem Bauantrag nach dem 01.11.1977
        􏰀 besteht eine Wahlfreiheit zwischen einem bedarfsorientierten Energie-ausweis oder einem verbrauchsorientierten Energieausweis.

      b) Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen:
      • Es besteht eine Wahlfreiheit zwischen einem bedarfsorientierten Energieausweis oder einem verbrauchsorientierten Energieausweis

    Wussten Sie...

        dass Sie bei vermieteten Objekten die Kosten für den Energieausweis als Ausgaben geltend machen können?

    • Und woher bekomme ich einen Energieausweis?
      Von uns durch unseren Kooperationspartner. Wir ermitteln, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie in Frage kommt und lassen Ihnen ein Angebot zukommen. 
    • Gerne übernehmen wir dann auch die Organisation der Ortsbegehung falls ein Bedarfsausweis nötig ist (der immer zu bevorzugen ist). Schreiben Sie uns eine Nachricht.
    Bild anklicken - Rückruf vereinbaren

    Haben Sie Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen oder zu Ihrer Immobilie?

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    Freitag, 11. Oktober 2024

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