Bürokratieabbau für Kleinstvermieter


Neue Steuerregelungen ab 2024 geplant


Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf für das Wachstumschancengesetz veröffentlicht, der Kleinstvermieter ab dem kommenden Jahr von Steuerbürokratie entlasten soll. Der Entwurf sieht vor, eine gesonderte Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in die Einkommensteuer einzuführen. Diese Neuregelung soll es Kleinstvermietern ermöglichen, Einnahmen unterhalb von 1.000 Euro steuerfrei zu behalten. Wird diese Grenze überschritten, gelten die herkömmlichen Steuerregeln.

Darüber hinaus sollen Kleinstvermieter, deren Ausgaben die erzielten Einnahmen übersteigen, die Möglichkeit haben, diese Einnahmen auf Antrag dennoch steuerlich geltend zu machen. Dazu müssen sie in ihrer Einkommensteuererklärung eine Erklärung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgeben. Diese Regelungen sollen ab dem Steuerjahr 2024 in Kraft treten.

Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs betrifft die Dezemberhilfe. Hier wird vorgeschlagen, auf die Besteuerung dieser Hilfe zu verzichten, da der hohe Aufwand für die Durchführung im Verhältnis zu den erwarteten Steuereinnahmen als unverhältnismäßig angesehen wird.

Insgesamt zielt dieser Gesetzesentwurf darauf ab, die Steuerbelastung und bürokratischen Aufwand für Kleinstvermieter zu reduzieren und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, angemessene steuerliche Abzüge zu erhalten.

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Donnerstag, 21. November 2024

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