Grunderwerbsteuerreform in Prüfung

Wird es bald eine Entlastung für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten geben?

Reform des GEG

Die Bundesregierung und die Länder prüfen derzeit eine mögliche Reform der Grunderwerbsteuer, die Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten in Deutschland entlasten könnte. Welche Auswirkungen kann eine solche Reform auf den Immobilienmarkt, auch in unserer Region, haben?

Die Forderung nach einer Reform der Grunderwerbsteuer kommt insbesondere von Bundesfinanzminister Christian Lindner, der die Steuer am liebsten komplett abschaffen würde. Allerdings wird derzeit zumindest eine Reform in Erwägung gezogen. Die Motivation dahinter ist klar: Angesichts der hohen Zinsen und Immobilienpreise ist ein Hauskauf für Normalverdiener oft unerschwinglich geworden.

Die vorgeschlagene Reform sieht vor, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung zu begünstigen. Dies könnte bis hin zur vollständigen Steuerbefreiung für selbstgenutzte Immobilien gehen. Familien haben es aufgrund der hohen Baukosten und Zinsen zunehmend schwer, Wohneigentum zu erwerben. Christian Lindner argumentiert daher, dass den Ländern die gesetzliche Möglichkeit eröffnet werden sollte, bei selbstgenutzten Immobilien auf die Grunderwerbsteuer zu verzichten.

Was bedeutet das konkret für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten?

Der aktuelle Diskussionsentwurf sieht einen großen Spielraum für die Länder vor, um den privaten Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen zu besteuern. Die einzige Bedingung wäre, dass die Immobilien zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Das bedeutet, dass die Länder einen ermäßigten Steuersatz oder sogar einen vollständigen Steuerverzicht anbieten könnten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die mögliche Änderung der Regeln zur Verhinderung der Steuerumgehung durch Immobiliengesellschaften. Bisher wurde die Steuerumgehung anhand der Anzahl der erworbenen Anteile und der Haltedauer beurteilt. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass das Interesse des Erwerbers im Vordergrund steht. Wenn andere Erwerber nur im "dienenden Interesse" handeln, werden ihre Anteile den übrigen zugerechnet.

Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer beträgt derzeit rund 17 Milliarden Euro und steht den Ländern zu. Jedes Bundesland kann selbst über den Steuersatz entscheiden, wobei er in Bayern bei 3,5 Prozent liegt und in den übrigen Ländern zwischen 5 und 6,5 Prozent variiert. Eine Reform der Grunderwerbsteuer würde somit die Möglichkeit bieten, die Steuerlast für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten in verschiedenen Regionen Deutschlands zu verringern.

Allerdings gibt es auch Bedenken bezüglich möglicher Steuerausfälle. Der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) äußerte scharfe Kritik an dem Entwurf und betonte, dass eventuelle Steuerausfälle entsprechend gegenfinanziert werden müssten, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt sei.

Als Immobilienmaklerin beobachte ich die Entwicklungen rund um die Grunderwerbsteuerreform genau und informiere unsere Kunden regelmäßig über die neuesten Entwicklungen. Eine mögliche Reform könnte den Immobilienmarkt in unserer Region positiv beeinflussen und den Traum von Wohneigentum für mehr Menschen realisierbar machen.

Wir werden Sie weiterhin über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden halten. Wenn Sie Fragen zur Grunderwerbsteuerreform oder zu Immobilien in unserer Region haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Geplante Entlastung bei der Grunderwerbsteuer

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Samstag, 27. Juli 2024

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