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Definition, Auswirkungen & steuerliche Überlegungen
Was ist die Schenkungssteuer?
Freibeträge bei der Schenkungssteuer
Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Spender und Empfänger sowie je nach Art des übertragenen Vermögens.
Hier sind einige Beispiele für die aktuellen Freibeträge in Deutschland (Stand 2024):
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder, Stiefkinder und Enkel (deren Elternteile verstorben sind): 400.000 Euro
- Enkel, deren Vater/Mutter noch lebt: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne sowie Bekannte (z.B. Lebensgefährte): 20.000 Euro
jeweils auf einen 10-Jahres-Zeitraum betrachtet (ab der 1. Schenkung).
Es ist wichtig zu beachten, dass die Freibeträge von Land zu Land unterschiedlich sein können und sich im Laufe der Zeit ändern können.
Es ist daher ratsam, die offiziellen Veröffentlichungen der Steuerbehörden zu konsultieren oder sich an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten.
Auswirkungen der Schenkungssteuer
Zusatztipp für Immobilieneigentümer
Bei der Übertragung von Immobilien, egal ob durch Verkauf oder Schenkung, fällt in der Regel die Grunderwerbsteuer an. Ausgenommen von der Grunderwerbsteuer sind hierbei Übertragungen des Schenkers an Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Ehepartner der eigenen Kinder oder Stiefkinder und alle weiteren Verwandten in gerader Linie, sowie auch bei Miterben bei der Erbteilung.
Es ist wichtig, sich über die geltenden Bestimmungen zur Grunderwerbsteuer zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zur Steueroptimierung zu ergreifen.
Stephanie Miccoli, Immobilienmaklerin
Dies ist aus der Kolumne "Immobilien-Tipps" des Kurier Bruchsal, erschienen am 7. Juni 2024
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