Leitfaden zur Schenkungssteuer

Definition, Auswirkungen & steuerliche Überlegungen

Die Schenkungssteuer ist ein komplexes Thema, das oft Fragen aufwirft und Verwirrung stiften kann. 

In diesem umfassenden Leitfaden wollen wir einen detaillierten Überblick über die Schenkungssteuer geben, einschließlich ihrer Definition, Auswirkungen und steuerlichen Überlegungen.

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die beim Übertragen von Vermögen oder Eigentum ohne Gegenleistung anfällt. 
Dies kann in Form von Geld, Immobilien, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten erfolgen. 

Die Steuer wird auf Grundlage des Wertes des übertragenen Vermögens berechnet und unterliegt bestimmten Freibeträgen.

Freibeträge bei der Schenkungssteuer

Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Spender und Empfänger sowie je nach Art des übertragenen Vermögens. 

Hier sind einige Beispiele für die aktuellen Freibeträge in Deutschland (Stand 2024):

- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro

- Kinder, Stiefkinder und Enkel (deren Elternteile verstorben sind): 400.000 Euro

- Enkel, deren Vater/Mutter noch lebt: 200.000 Euro

- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro

- Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne sowie Bekannte (z.B. Lebensgefährte): 20.000 Euro

jeweils auf einen 10-Jahres-Zeitraum betrachtet (ab der 1. Schenkung).

Sorgfältig planen

Es ist wichtig zu beachten, dass die Freibeträge von Land zu Land unterschiedlich sein können und sich im Laufe der Zeit ändern können.

Es ist daher ratsam, die offiziellen Veröffentlichungen der Steuerbehörden zu konsultieren oder sich an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten.

Auswirkungen der Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Planung und das Vermögen einer Person haben. Bei größeren Schenkungen können hohe Steuerbelastungen entstehen, insbesondere wenn die Freibeträge überschritten werden. 
Eine sorgfältige steuerliche Planung kann dazu beitragen, die Auswirkungen der Schenkungssteuer zu minimieren und das Vermögen effektiv zu verwalten.

Zusatztipp für Immobilieneigentümer

Bei der Übertragung von Immobilien, egal ob durch Verkauf oder Schenkung, fällt in der Regel die Grunderwerbsteuer an. Ausgenommen von der Grunderwerbsteuer sind hierbei Übertragungen des Schenkers an Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Ehepartner der eigenen Kinder oder Stiefkinder und alle weiteren Verwandten in gerader Linie, sowie auch bei Miterben bei der Erbteilung. 

Es ist wichtig, sich über die geltenden Bestimmungen zur Grunderwerbsteuer zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zur Steueroptimierung zu ergreifen.

Stephanie Miccoli, Immobilienmaklerin


Dies ist aus der Kolumne "Immobilien-Tipps" des Kurier Bruchsal, erschienen am 7. Juni 2024


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