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Juli 2020: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet gegen die Commerzbank, die eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung von zwei Darlehen in Höhe von 21.500 € gefordert hatte.
Ältere Darlehensverträge enthalten oftmals immer noch unzureichende Angaben zur Berechnung, was Darlehensnehmer im Fall einer vorzeitigen Kreditablösung rechtlich prüfen lassen sollten, um sich eventuell gegen zu Hohe Forderungen wehren zu können.
Die Praxis der Vorfälligkeitsentschädigung wurde seitens des OLG nicht grundsätzlich infrage gestellt, allerdings würde ein solcher Anspruch bei unzureichenden Angaben im Darlehensvertrag ausgeschlossen.
Ebenso kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung in dem Rechtsstreit noch dauern: Die Commerzbank hat nach Angaben des Unternehmenssprechers Nichtzulassungsbeschwerde gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof eingelegt.
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