Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und die Beweislast der Mieter
Vermieterpflicht zur Wirtschaftlichkeit
- Vermieter müssen bei Entscheidungen, die die Betriebskosten beeinflussen, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten.
- Verletzungen dieses Grundsatzes können zu Schadenersatzansprüchen der Mieter führen.
Beweislast der Mieter im Schadenersatzfall
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil (vom 25. Januar 2023 (VIII ZR 230/21)) bestätigt, dass Mieter, die Verstöße gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz geltend machen, diese Verstöße im Gerichtsverfahren darlegen und beweisen müssen.
Fallbeispiel - Müllmanagementsystem
- In einem konkreten Fall stritten Vermieter und Mieter über die Einführung eines Müllmanagementsystems, das einen externen Dienstleister einbezog und knapp ein Drittel der gesamten Müllbeseitigungskosten ausmachte.
Vertragliche Nebenpflicht und Vertragsverhältnis
- Die Mieter argumentierten, der Vermieter habe gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verstoßen.
- Der BGH argumentierte, dass die Mieter zum Zeitpunkt der Entscheidung noch keine Vertragsbeziehung mit dem Vermieter hatten, auf die sich eine Pflichtverletzung stützen konnte.
Erforderliche Argumentation der Mieter
- Die BGH-Richter betonten, dass die Mieter höchstens geltend machen könnten, dass das Müllmanagementsystem während ihres Mietverhältnisses überflüssig wurde oder die Kosten nicht mehr angemessen waren.
- Die Mieter konnten jedoch nicht schlüssig darlegen, warum die Zwecke des Systems unzulässig waren oder nicht erreicht wurden.
- Sie versäumten auch einen Kostenvergleich mit anderen Anbietern.
- Die Klage der Mieter wurde vom BGH abgewiesen.
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