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Die Immobilienbranche befindet sich seit einigen Jahren im Wandel, so blieb auch der Start in das Jahr 2022 nicht ohne Änderungen für Vermieter und Mieter.
5 wichtige Punkte haben wir hier zusammengefasst, weitere in einem 2. Artikel.
Bereits zum 1.12.2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten.
Vermietete Immobilien, die bereits mit fernablesbaren Wärme-Messgeräten ausgestattet sind, müssen seit diesem Jahr ihren Mietern monatlich eine Verbrauchs- und Abrechnungsinformation zukommen lassen. Dies soll Mietern einen besseren Überblick und Einflussnahme auf den persönlichen Verbrauch ermöglichen.
Falls noch keine fernablesbaren Zähler für Wärme und Warmwasser vorhanden sind, müssen diese bis Ende 2026 nachgerüstet / getauscht werden. Um Kosten und Aufwand für eine spätere Umrüstung zu vermeiden, kann man dies auch mit Eichfristen oder geplanten Modernisierungen verbinden.
Brunata, Ista, Techem & Co versenden derzeit Information an ihre Kunden, denn die Messdienstleister stellen den Mietern die Verbrauchsdaten zur Verfügung und übernehmen in der Regel auch die Information der Mieter.
Auch in der Heizkostenabrechnung gibt es neue Pflichtangaben, bspw. ein Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch.
Dass die Energiekosten allgemein stufenweise steigen, durch die CO2-Abgabe, merkt man bereits an der Tankstelle, so auch bei der Gasabrechnung oder der Heizöl-Lieferung.
Bei der aktuellen Abgabe 30 € pro Tonne CO2 verteuerte dies den Liter Heizöl um ca. 1,5 Cent, die Kilowattstunde Gas um ca. 0,1 Cent.
Auch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) trat bereits am 1.12.2021 in Kraft. Das sogenannte Nebenkosten-Privileg von Kabel-TV-Kosten fällt damit weg.
Mieter können nun ihren Anbieter frei wählen oder – in Zeiten von on demand Möglichkeiten – ganz verzichten.
Wird Ihre Immobilie von einer Hausverwaltung betreut, müssen die dort tätigen Miet- und Wohneigentumsverwalter ab dem 1.12.2022 nachweisen, dass diese die nötige Fachkenntnis besitzen.
Ausnahme: Sind Verwalter mindestens 6 Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes ununterbrochen selbstständig als Wohneigentumsverwalter tätig gewesen, müssen sie keinen Sachkundenachweis erbringen.
Wie für Immobilienmakler gilt auch jetzt schon für Verwalter eine Weiterbildungspflicht.
Das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts wird am 1.7.2022 in Kraft treten:
Dies war noch nicht alles, was für Eigentümer und damit auch Vermieter in 2022 relevant ist.
Daher haben wir weitere Gesetzesänderungen und wichtige Termine in einem eigenen Artikel zusammengefasst.
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