CO2-Abgabe wird fair-teilt

Das Stufenmodell für die CO2-Steuer kommt

...

Wissenswertes für Vermieter & Mieter 2022

Die Immobilienbranche befindet sich seit einigen Jahren im Wandel, so blieb auch der Start in das Jahr 2022 nicht ohne Änderungen für Vermieter und Mieter.
5 wichtige Punkte haben wir zusammengefasst.

Wir berichteten bereits über die Neuerungen für Vermieter und Mieter im Jahr 2022. Hinsichtlich der CO2-Abgabe oder CO2-Steuer haben sich nun, wie schon im ersten Quartal erwartet, noch Änderungen ergeben. 

Vermieter, also die Eigentümer einer Immobilie, sollen stärker motiviert werden ihre Immobilie energetisch zu sanieren.
Mieter, die durch ihr Wohnverhalten maßgeblich den Energieverbrauch beeinflussen können, sollen einen Anreiz bekommen, weiterhin sparsam mit Energie umzugehen. 

Vereinfacht gilt: Je schlechter die Isolation der vermieteten Immobilie, desto mehr muss der Vermieter zur Begleichung der CO2-Steuer beitragen.
Der Anteil richtet sich nach einer zehnstufigen Staffelung: In schlecht gedämmten Häusern muss der Vermieter 90 Prozent der Kosten übernehmen. In besonders energieeffizienten Gebäuden können die Kosten weiterhin komplett an den Mieter weitergereicht werden. (Grafik unten)

So soll für Eigentümer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, Mietshäuser energiesparend zu modernisieren.

Tipp: Es gibt weiterhin Fördermöglichkeiten, wie für den Austausch einer Öl-Heizung hin zu einer Wärmepumpe. Finden Sie mehr dazu in einem anderen Blogartikel von uns, am Ende dieser Seite.


Anreize für energetische Sanierungen und achtsamen Energieverbrauch

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben sich auf eine faire Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen.

Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. 

Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude ab dem 1. Januar 2023 nun abhelfen. Die Bundesregierung erfüllt damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.

Dies war ein Auszug aus der Pressemitteilung des zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz. Hier geht es zur gesamten Pressemitteilung:


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Donnerstag, 05. Dezember 2024

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